Rechnungsumschreibung nicht möglich
Je nach Art Ihrer ursprünglichen Bestellung kann eine Rechnungsumschreibung rechtlich ausgeschlossen sein.
Bitte prüfen Sie, welcher Fall auf Sie zutrifft:
Fall 1: Online-Bestellung über den aveato Webshop
Bei Online-Bestellungen über den aveato Webshop ist eine Rechnungsumschreibung nicht zulässig.
Nach § 14 UStG darf eine Rechnung ausschließlich an den tatsächlichen Leistungsempfänger ausgestellt werden.
Eine nachträgliche Änderung würde gegen steuer- und haftungsrechtliche Vorgaben verstoßen.
👉 Das bedeutet:
Wenn Sie Ihre Bestellung direkt im aveato Webshop aufgegeben haben,
kann die Rechnung nicht auf eine andere Firma oder Person umgeschrieben werden.
Fall 2: Unvollständige Angaben bei der ursprünglichen Bestellung
Eine Rechnungsumschreibung ist ebenfalls nicht möglich,
wenn bei Auftragserteilung nicht alle erforderlichen Angaben zum Rechnungsempfänger hinterlegt waren
(z. B. Firmenname, Anschrift oder Bestellnummer).
Nach § 14 UStG darf eine Rechnung nur an den Leistungsempfänger ausgestellt werden,
der bereits bei Auftragserteilung eindeutig erkennbar war.
Eine nachträgliche Änderung wäre rechtlich unzulässig.
Weitere Informationen
Das vollständige juristische Gutachten finden Sie hier:
Juristisches Gutachten zur Rechnungsumschreibung (PDF)