Haben Sie Bedenken, Catering in Corona Zeiten anzubieten? Hier sind unsere Tipps und Antworten für glückliche Gastgeber in Corona Zeiten.
Was können Sie als Gastgeber von uns erwarten?
Verstärkte Hygienemaßnahmen bei aveato
- 100% Handschuhpflicht in Küche und Auslieferung
- Stündliche Desinfektion der Arbeitsmittel & Oberflächen
- Tägliche Unterweisung unserer Mitarbeiter/innen
- Vor Arbeitsantritt Bestätigung jedes/r einzelnen Mitarbeiter/innen, dass keine Krankheitssymptome vorliegen
- Kontinuierliche digitale Erfassung und Kontrolle der Maßnahmen
aveato setzt auf die regelmäßige externe Prüfung des Hygienekonzeptes durch die TÜV SÜD Food Safety Institute GmbH. Hier finden Sie weitere Informationen zu unseren Hygienemaßnahmen.
Corona sicheres Catering bestellen
Lassen Sie sich von unserem Corona-Sortiment inspirieren und wählen Sie aus einer Vielzahl an einzelverpackten Lunchboxen, Lunchbags und Tellergerichten.
Ihr Vertrauen in unser Qualitätsmanagment ist uns wichtig!
FAQ – zu Corona – Hier finden Sie die aktuellen Antworten von Visit.Berlin auf Ihre Fragen
- Muss ich meine Veranstaltung genehmigen lassen?
- Ist der Leitfaden von den Gesundheitsämtern anerkannt?
- Darf ich Catering anbieten?
- Besteht eine Maskenpflicht für Personal?
- Müssen Teilnehmende eine Maske tragen?
- Welche (Kontakt-) Daten der Anwesenden muss ich erfassen?
- Sind Privatdaten oder Geschäftsadressen der Anwesenden zu erfassen?
- Wie lange muss ich die Anwesenheitsdokumentation aufbewahren?
- Gibt es die Pflicht Oberflächen regelmäßig zu reinigen?
- Gibt es Informationen zur maximalen Personenzahl nach dem 31.08.2020?
- Sind (Netzwerk-)Veranstaltungen ohne feste Bestuhlung möglich?
- Wie kann eine Ausstellung funktionieren?
- Muss ein Mindestabstand an einem Tisch eingehalten werden?
- Was sind die aktuellen Abstandsbeschränkungen?
- Gelten Abstandsbeschränkungen, wenn alle Anwesenden Masken tragen?
- Wieso wird die MICE-Branche in der neuen VO nicht explizit erwähnt?
- Auf wen bezieht sich der Begriff der „Anwesenden“ in der Verordnung?
- Wie ist die Befristung der Gültigkeit der neuen VO zu verstehen?
- Ist der Mindestabstand ausnahmslos immer einzuhalten?
- Wer sind gemäß der VO die „Verantwortlichen für Veranstaltungen“?
Die Vorschriften weichen derzeit von Bundesland zu Bundesland ab. Wir sind natürlich über die regionalen Bestimmungen immer auf dem Laufenden und haben passgenaue Angebote für Eventcatering zur Mitarbeiterverpflegung.
Sie finden die Antwort auf Ihre Frage nicht?
Dann kontaktieren Sie uns gern unter info@aveato.de.